Kooperationsvereinbarung
Wenn die Anforderungen erfüllt sind, wird zu Beginn der Beschäftigung eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Schildkröte, der Beschäftigungsstelle und der/dem TeilnehmerIn geschlossen.
Die Kooperationsvereinbarung enthält Angaben und Regeln über/zur:
- Art und Umfang der Tätigkeit (Tätigkeitsbeschreibung)
- AnsprechpartnerIn in der Beschäftigungsstelle
- AnsprechpartnerIn bei der Schildkröte GmbH
- Zeitraum der Beschäftigung
- Arbeitszeit
- Freistellung für Qualifizierung und Praktikum
- Krankmeldung
- Urlaub
- Versicherung/BGN
- Kosten
- Vermittlung von Kenntnissen
- Anwesenheitsnachweis/Fehlzeiten
- Arbeitszeugnis